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Dokumentation der Konferenz "Einwanderungsland Deutschland - Interkulturelle Demokratie und Citizenship" vom Juni 2002.

 
 
 
Citizenship & Partizipation
von Ralf Fücks

In der deutschen „Ausländerpolitik“ findet ein Paradigmenwechsel statt, der von weitreichender Bedeutung für das Selbstverständnis unserer Gesellschaft ist. Der erste große Schwenk war das neue Staatsbürgerschaftsrecht, das mit seinem Inkrafttreten die hier geborenen Kinder von Migranten zu deutschen Staatsbürgern erklärte – wenn auch mit der Verpflichtung, sich als junge Erwachsene zwischen der deutschen Staatsbürgerschaft und der Zugehörigkeit zum Herkunftsland ihrer Eltern zu entscheiden. Über die ressentimentgeladene Kampagne der CDU gegen die doppelte Staatsbürgerschaft geriet der Quantensprung vom völkischen Abstammungsprinzip zum republikanischen Geburtsrecht in den Hintergrund. Dennoch bezeichnet er einen fundamentalen Wandel in der Antwort auf die Frage „Was ist ein Deutscher?“.

Der zweite große Umschwung wird durch das Zuwanderungsgesetz markiert, das gegen heftige Widerstände der Union durchgesetzt wurde. Es ist der Abschied von der jahrzehntelang wie ein Dogma hergebeteten Behauptung „Deutschland ist kein Einwanderungsland“. Mit der Realität hatte dieser Satz schon seit Jahrzehnten wenig gemein. Seit ihrer Gründung herrschte in der Bundesrepublik ein reges Kommen und Gehen. Seit 1955 sind rund 31,5 Millionen Menschen zugewandert, im Gegenzug verließen rund 23 Millionen das Land (wieder).

Eine wachsende Minderheit der Zuwanderer blieb, schlug Wurzeln, bekam in Deutschland Kinder, integrierte sich erstaunlich reibungslos in das gesellschaftliche Leben, obwohl sie immer noch als „Gastarbeiter“ behandelt wurde. So ist die Zunahme der ausländischen Bevölkerung Deutschlands von 4 auf heute 7,3 Millionen im Lauf der 90er Jahre vor allem das Ergebnis von Familiennachzug und Geburtenwachstum. Diese Veränderung ist kennzeichnend für den Übergang zu einer Einwanderungsgesellschaft, in der Migranten sich dauerhaft etablieren.

Kulturelle Vielfalt und republikanische Rechte

Die aus der CDU-Spitze angezettelte Debatte um die „deutsche Leitkultur“ sollte einer latent ablehnenden Wählerschaft signalisieren: Einwanderung ist unvermeidlich, aber Deutschland bleibt, wie es ist. Wer zu uns kommen will, muss sich anpassen. Dass diese Debatte dann bei der Erwartung landete, dass Zuwanderer sich der deutschen Sprache bemächtigen, die politischen Werte des Grundgesetzes und die geltende Rechtsordnung respektieren, ist ein Fortschritt gegenüber allen Versuchen, die deutsche Provinzkultur zur Norm für alle zu erheben.

Für die nationale Rechte ist eine „durchmischte und durchrasste Gesellschaft“ (Stoiber) ein Alptraum. Sie hängt noch immer an der Vorstellung einer kulturell und ethnisch möglichst homogenen Gesellschaft, die längst von der Realität überholt wurde. Integration bedeutet für sie Assimilation. Rechte und Pflichten dürfen in einem demokratischen Staat aber nicht nach Herkunft, kultureller Identität, Hautfarbe oder Religion verteilt werden, sondern allein auf der Grundlage einer republikanischen Verfassung, zu der sich die Bundesrepublik bekennt.

Wir setzen auf staatsbürgerliche Gleichheit unabhängig von Herkunft, Religion und Lebensstil, auf eine multikulturelle Demokratie. Erst wenn die Präsenz von Migrantinnen und Migranten in den Parlamenten, Universitäten, Medien, Polizei und öffentlichen Ämtern zur Alltagsroutine geworden ist, ist die Bundesrepublik im 21. Jahrhundert angekommen.

Vorwort aus der  Dokumentation der Konferenz der Heinrich-Böll-Stiftung „Einwanderungsland Deutschland – Interkulturelle Gesellschaft und Citizenship“ am 7. Juni 2002 in Berlin erschienen im pö-forum Sonderveröffentlichung der politischen ökologie "Entwurzelt" Nr. 79.
Download die Dokumentation [pdf, 16 S., 247 KB]